Winterreifenpflicht in Südtirol: Alles, was Autofahrer wissen müssen

Winterreifenpflicht in Südtirol
Der Winter naht – und mit ihm verschärfte Straßenregeln in Südtirol. Wer mit dem Auto in die Berge fährt, muss bestens vorbereitet sein. 

Ab dem 15. November bis 15. April gilt in Südtirol die Winterreifenpflicht für alle Fahrzeuge.

Warum Winterreifenpflicht?

  • Sicherheit: Glatte Straßen, Schnee und Eis erhöhen die Unfallgefahr stark.
  • Gesetzlich vorgeschrieben: Fahrzeuge ohne Winterreifen riskieren Bußgelder bis zu 345 €.
  • Versicherungsschutz: Ohne Winterreifen kann die Haftpflichtversicherung im Schadenfall einschränkend wirken.

Wer ist betroffen?

  • Pkw, Motorräder, Wohnmobile
  • Fahrzeuge unterwegs zwischen 15. November und 15. April
  • Auch Urlauber, die nur durch Südtirol reisen

Welche Regeln gelten genau?

  • Winterreifen: Profiltiefe mindestens 4 mm (besser 5 mm)
  • Schneeketten: Müssen mitgeführt werden, wenn Straßen verschneit sind
  • Ausnahmen: Nur auf geräumten Autobahnen dürfen Schneeketten vorerst zu Hause bleiben, Winterreifen bleiben Pflicht

Tipps für Autofahrer in Südtirol:

  • Reifen rechtzeitig prüfen
  •  Schneeketten griffbereit halten
  • Längere Fahrzeiten einplanen – Schnee & Eis können Straßen verlangsamen

Fazit:
Mit der richtigen Vorbereitung reist man sicher und entspannt durch Südtirol – egal ob Stadtfahrt, Bergstraße oder Durchreise.